Zuzahlungen der Aktionäre
- Zuzahlungen der Aktionäre
über die ⇡ Einlage hinausgehende Zahlungen. ⇡ Aktionäre einer AG brauchen grundsätzlich keine Z. zu leisten (§ 54 AktG); so wird die Fungibilität der Aktie gewährleistet. Freiwillige Z. kommen bei der ⇡ Kapitalerhöhung gegen Ausgabe von ⇡ Vorzugsaktien vor. Die AG muss die durch Z. zufließenden Beträge in der ⇡ Kapitalrücklage einstellen (§ 272 II Nr. 4 HGB).
Lexikon der Economics.
2013.
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